AGB

Parteien
Vermieter ist, die Firma EISNER OG mit Sitz in Wien (nachfolgend Vermieter genannt).
Mieter ist die jeweilige im Mietervertrag eingetragene natürliche oder juristische Person, die eine Attraktion des Vermieters mietet.
Die Mietobjekte dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung des Vermieters nicht an Dritte übergeben bzw. vermietet werden.

Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Hüpfburgen, Rutschburgen, Zubehör sowie weitere im Mietvertag angeführte Freizeitartikel (nachfolgend Mietobjekt genannt) der EISNER OG.
Abweichende und/oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Vermieters.
Mündliche Nebenabreden sind ungültig.

Online Buchung
Sobald eine Buchung online abgeschlossen ist und diese seitens der EINSER OG bestätigt wurde, entsteht ein rechtsgültiger Mietvertrag welcher für beide Parteien verbindlich ist.
Der Vermieter behält sich das Recht vor, jederzeit von Mietvertrag zurückzutreten, geleistete Geldbeträge seitens des Mieters werden vollständig zurückbezahlt.
Für den Mieter gelten die in den ABG angeführten Rücktrittsklauseln.

Angebot / Mietvertrag
Mit der Unterzeichnung des Dokuments „Angebot / Mietvertrag“ durch den Mieter gilt der Mietvertrag als abgeschlossen und ist somit für beide Parteien verbindlich.
Für eine Minderung der Nutzung des Mietobjekts durch äußere Einflüsse übernimmt der Vermieter keine Haftung.

Rücktritt vom Mietvertrag
Stornierung des Mietvertrags durch den Mieter

  • 14 Tage vor Mietbeginn 0 % vom Mietpreis
  • 13 bis 7 Tag vor Mietbeginn 30 % vom Mietpreis
  • 7 bis 2 Tag vor Mietbeginn 50 % vom Mietpreis
  • 1 Tag vor Mietbeginn 100 % vom Mietpreis

Stornierung des Mietvertrags wegen Schlechtwetter!
Bei Regen, Schneefall sowie Sturm darf die Anlage nicht in Betrieb genommen werden und gilt somit als storniert.
In diesen Fällen, wird dem Mieter eine Gutschrift ausgestellt, welche für 6 Monate gültig ist und unter Absprache mit dem Vermieter eingelöst werden kann.

Preise
Die auf der Homepage des Vermieters angeführten Preise der Mietobjekte und Leistungen sind Bruttopreise inkl. 20% MwSt..
Kosten für Lieferung, Aufbau, Abbau & Betreuung werden separat berechnet.

Kaution
Erfolgt die Abholung durch den Mieter ist eine Kaution in Höhe von € 250,00 in bar beim Vermieter zu hinterlegen.
Sollten nach sorgfältiger Überprüfung der Attraktion bei Rückgabe keine Beschädigungen oder Verschmutzungen festgestellt werden, wird die Kaution in voller Höhe zurückbezahlt.
Bei festgestellten Beschädigungen wird die Kaution zu 100% einbehalten, bei Verschmutzungen sowie nassen Attraktionen werden 50% abgezogen.

max. Buchungszeitraum
Die tägliche Buchung unserer Attraktionen ist auf max. 10 Stunden begrenzt in einem Zeitraum von 09:00 – 21:00 Uhr.
Buchungen für mehrere Tage sind von dieser Regelung ausgenommen und werden gesondert vereinbart.

Zahlungsbedingungen

Privatkunden
Für Onlinebuchungen gelten die auf der Homepage angeführten Zahlungsmöglichkeiten.
Sämtliche Buchungen müssen zu 100% im Voraus bezahlt werden.
Sonderreglungen bedürfen der Schriftform.

Firmenkunden
Für Onlinebuchungen gelten die auf der Homepage angeführten Zahlungsmöglichkeiten.

Sonderregelung bei schriftlichen Buchungen per E-Mail:
50% Anzahlung, 50% Restzahlung 7 Tage nach Erhalt der Schlussrechnung.
Sonstige Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

Abholung/Lieferung

Selbstabholer
Abholung

Die Mietobjekte können im Lager des Vermieters in Wien 1220
(genaue Adressenbekanntgabe erfolgt nach Buchung) zu der schriftlich vereinbarten Zeit abgeholt werden.
Der Mieter hat den Vermieter möglichst frühzeitig über Abweichungen zu informieren.

Rückgabe
Die Mietobjekte sind zu der schriftlich vereinbarten Zeit im Lager des Vermieters zurück zu geben.
In der Regel am Abend des Miettages.
Der Mieter hat den Vermieter möglichst frühzeitig über Abweichungen zu informieren.

Lieferung / Abholung durch den Vermieter
Auf Wunsch des Mieters liefert der Vermieter das Mietobjekt zu den im Mietvertrag vereinbarten Bedingungen (Datum, Zeit, Kosten etc.) an die Lieferadresse und holt dies am Ende der Veranstaltung wieder ab.
Es kann die Lieferung bis Bordsteinkante, sowie der Auf-/ Abbau zugebucht werden.

Aufsichtspflicht / Betreuung

Durch den Mieter
Der Mieter ist verpflichtet, während den Betriebszeiten des Mietobjekts eine Betreuung durch geeignetes Personal (min. Alter 18 Jahre) sicherzustellen.
Außerhalb der Betriebszeiten ist der Mieter für eine angemessene Bewachung des Mietobjekts verantwortlich.
Der Mieter haftet für Schäden (inkl. Diebstahl) am Mietobjekt, die aufgrund ungenügender Betreuungs- und/oder Bewachungspflicht zurückzuführen sind. Ungeachtet ob die Schäden vom Mieter oder Drittpersonen verursacht wurden.

Durch den Vermieter
Auf Wunsch des Mieters stellt der Vermieter für die Betreuung des Mietobjekts (für max. 8 Stunden) ein geschultes Personal zu Verfügung.
Dies wird zzgl. zu den gültigen Tarifen berechnet.

Behandlung der Anlage
Der Mieter ist verpflichtet die Mietobjekte mit größtmöglicher Sorgfalt zu behandeln.

Mängel
Bestehende Mängel sind dem Vermieter vor Inbetriebnahme des Mietobjekts zu melden (Mail, SMS, Telefon).
Die Mängel sind möglichst mit Fotos zu belegen.
Schäden die während des Betriebes des Mietobjektes entstanden sind, sind dem Vermieter spätestens bei Rückgabe zu melden.
Reparaturkosten von fahrlässig oder mutwillig verursachten Schäden werden dem Mieter in Rechnung gestellt.

Der Aufbau und das Aufstellen des Mietobjekts auf spitzen Untergründen ist untersagt.
Der Untergrund muss sauber und eben sein.
Die vom Vermieter mit dem Mietobjekt zur Verfügung gestellte Bodenschutzplane ist bei jedem Untergrund auszulegen.
Die Mietobjekte müssen so abgebaut werden, dass sie dem Zustand bei der Abholung entsprechen.
Der mitgeführte Aufbauplan ist zu verwenden.

Sicherung der Anlage
Das Mietobjekt muss immer mit den vom Vermieter zur Verfügung gestellten Haken und Sicherungsseilen gesichert werden.
Die Sicherung des Mietobjekts liegt in der Verantwortung des Mieters.
Sollte sich das Mietobjekt während des Betriebes trotzdem verschieben, muss unbedingt darauf geachtet werden, dass das Mietobjekt auf der Bodenschutzplane stehen bleibt und der Luftzufuhrschlauch nicht geknickt ist

Betrieb der Anlage

  • Der Vermieter stellt die erforderlichen Gebläse und Kabel zur Verfügung.
  • Der Mieter muss für einen Stromanschluss 220 V für jedes Gebläse sorgen.
  • Das Mietobjekt darf erst betreten werden, wenn es vollständig aufgeblasen ist.
  • Das Mietobjekt darf nicht mit Schuhen betreten werden.
  • Gegenstände und Tiere sind auf/in den Mietobjekten verboten.
  • Esswaren und Getränke sind auf/in den Mietobjekten verboten.
  • Rauchen ist auf/in den Mietobjekten verboten.
  • Umrandungen der Mietobjekte (insbesondere bei Hüpfburgen) dürfen wegen Sturz- und Verletzungsgefahr nicht erklettert werden.
  • Sind die Mietobjekte nass, so besteht erhebliche Rutsch- und Verletzungsgefahr.
  • Alle Mietobjekte sind vor Regen und Nässe zu schützen.
  • Es ist möglichst darauf zu achten, dass kein Wasser in das Innere des Mietobjekts eindringt.
  • Sollte das Mietobjekt nass abgebaut werden, so ist der Mieter verpflichtet den Vermieter zu informieren, damit er das Mietobjekt trocknen kann.
  • Während der Nacht und außerhalb der Betriebszeiten sind die Mietobjekte vor Nässe, Sabotage und Diebstahl etc. durch den Mieter zu schützen.

Reinigung
Für die Reinigung der Mietobjekte ist in jedem Fall der Mieter verantwortlich. Sämtliche Gegenstände und jeglicher Unrat (z.B. Taschentücher, Spielzeug, Konfetti, Laub, Gras etc.) sind von den Mietobjekten zu entfernen.
Die Mietobjekte sind von Schmutz zu reinigen und trocken zu legen.

Jedes Mietobjekt wird bei Rückgabe bzw. Rücknahme durch den Vermieter kontrolliert.
Sollte das Mietobjekt nicht oder ungenügend gereinigt sein, so wird der Vermieter dem Mieter die Reinigungskosten in Rechnung stellen.
Reinigungspauschale: € 125,00

Bewilligungen
Alle nötigen Bewilligungen für das Aufstellen und das Betreiben der Mietobjekte ist in jedem Fall der Mieter verantwortlich.
Außer der Vermieter ist für die Betreuung zuständig.

Versicherung
Für die Versicherung von Personen-/ und Sachschäden ist in jedem Fall der Mieter verantwortlich.
Übernimmt der Vermieter gemäß Mietvertrag die Betreuung des Mietobjekts während der Betriebszeiten, so ist eine entsprechende Betriebs- und Personenhaftpflichtversicherung abgeschlossen.

Haftung
Die Benützung und der Betrieb der Mietobjekte erfolgt auf eigene Gefahr des Mieters.
Der Mieter haftet für die Dauer des Mietvertrags für das Mietobjekt.
Ersatzansprüche Dritter (z.B. defekte Kleidungsstücke, Personenschäden etc.) gehen in jedem Fall zu Lasten des Mieters.
Vom Vermieter wird jegliche Haftung für Schäden aller Art abgelehnt.

Änderung der AGB
Der Vermieter behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit abzuändern oder zu ergänzen, indem die überarbeitete Version auf der Webseite veröffentlicht wird.

Gerichtsstand
Alle Verträge mit dem Vermieter unterstehen österreichischem Recht.
Gerichtsstand ist Wien.

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